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Verschmelzung: NSM Beteiligungs GmbH, NSM Magnettechnik Verwaltungs GmbH Hrb 06.01.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.01.2012)

Auf einen Blick

Text

NSM Magnettechnik GmbH,
Olfen, Lützowstrasse 21, 59399 Olfen
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2011 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 17.11.2011 mit der NSM Magnettechnik Verwaltungs GmbH mit Sitz in Olfen (Amtsgericht Coesfeld, HRB 7250) und der NSM Beteiligungs GmbH mit Sitz in Olfen (Amtsgericht Coesfeld, HRB 7348) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: NSM Magnettechnik GmbH, Olfen.