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Nicht mehr Beherrschung: Duisburger Verkehrsgesellschaft AG · Nicht mehr Gewinnabführung: Duisburger Verkehrsgesellschaft AG Hrb26.02.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.02.2010)

Auf einen Blick

Text

"Duisburger Hafenrundfahrtgesellschaft mit beschränkter Haftung",
Ungenannte Str. ??, D-47053 Duisburg
. Der mit der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 50) am 21.12.1971 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 18.12.2009 zum 31.12.2009 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Duisburger Hafenrundfahrtgesellschaft mbH, Duisburg.