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Satzung Hrb31.05.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.05.2012)

Auf einen Blick

Text

Biofrontera AG,
Leverkusen, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
. Die Hauptversammlung vom 11.05.2012 hat die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I und entsprechend die Änderung von § 7 (Grundkapital) Abs. 3 der Satzung beschlossen. (Genehmigtes Kapital I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.05.2012 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10.05.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 5.500.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 5.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Biofrontera AG, Leverkusen.

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