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Verschmelzung: Hoberg & Hoberg GmbH & Co. KG Hrb13.10.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.10.2009)

Auf einen Blick

Text

Hoberg & Driesch GmbH,
Düsseldorf, Theodorstr. 101, 40472 Düsseldorf
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.09.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.09.2009 mit der Hoberg & Hoberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 15023) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Hoberg & Driesch GmbH, Düsseldorf.