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Nicht mehr Beherrschung: INTERSEROH Scrap and Metals Holding GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: INTERSEROH Scrap and Metals Holding GmbH Hrb07.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.09.2010)

Auf einen Blick

Text

RuP-Rohstoffhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Ungenannte Str. ??, D-40221 Düsseldorf. Der mit der INTERSEROH Scrap and Metals Holding GmbH (ehemals firmierend als INTERSEROH Hansa Recycling GmbH) (Amtsgericht Dortmund HRB 4317) am 14.05.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 17.08.2010 zum 31.08.2010 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der INTERSEROH Scrap and Metals Holding GmbH Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RuP-Rohstoffhandelsgesellschaft mbH, Düsseldorf.

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