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Verschmelzung: Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG Hrb06.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.09.2010)

Auf einen Blick

Text

"Raiffeisenhof-Rheinland" Landwirtschaftliche Betriebsgesellschaft mbH,
Ungenannte Str. ??, D-50668 Köln
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2010 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.06.2010 mit der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, GnR 728) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisenhof-Rheinland Landwirtschaftliche Betriebsgesellschaft mbH, Köln.