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Verschmelzung: Geko Zeitarbeit GmbH Hrb 19.05.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.05.2010)

Auf einen Blick

Text

GeKo-Zeitarbeit Geschäftsführungs GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-44787 Bochum
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.03.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.03.2010 mit der Geko Zeitarbeit GmbH mit Sitz in Essen (AG Essen, HRB 16910) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GeKo-Zeitarbeit Geschäftsführungs GmbH, Bochum.