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Verschmelzung: Brillen Rottler Sundern GmbH Hrb 13.10.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.10.2011)

Auf einen Blick

Text

Brillen Rottler GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-59755 Arnsberg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2011 mit der Brillen Rottler Sundern GmbH mit Sitz in Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 6420) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Brillen Rottler GmbH & Co. KG, Arnsberg.