Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: St. Franziskus Hospital gGmbH Hrb27.09.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.09.2011)
Auf einen Blick
Text
St. Vinzenz-Hospital gemeinnützige GmbH, Rheda-Wiedenbrück (St.-
Ungenannte Str. ??, D-33378 Rheda-Wiedenbrück
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.08.2011 mit der St. Franziskus Hospital gGmbH mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 33524) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: St. Vinzenz-Hospital gemeinnützige GmbH, Rheda-Wiedenbrück.