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Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 30.04.2007 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um … Hrb07.04.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.03.2010)

Text

LUCOBIT AG,
Ungenannte Str. ??, D-50389 Wesseling
. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 30.04.2007 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 41.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 23.12.2009/23.03.2010 ist die Satzung in § 5 Abs. 5.1 sowie Abs. 5.7 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. 291.000,00 EUR. Nach teilweiser Ausnutzung angepasst auf das verbleibende genehmigte Kapital in Höhe von noch 84.000,00 EUR: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.03.2012 durch Ausgabe neuer Stückaktien ganz oder teilweise gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 125.000 zu erhöhen (Genehmiges Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des Bezugsrechtes zu entscheiden. Das Genehmigte Kapital beträgt noch 84.000,00 EUR.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: LUCOBIT AG, Wesseling.