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Die Hauptversammlung vom 26.06.2013 hat die Änderung des § 5 II (Genehmigtes Kapital) beschlossen Hrb16.07.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.07.2013)

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CST - Computer Simulation Technology AG,
Ungenannte Str. ??, D-64289 Darmstadt
. Die Hauptversammlung vom 26.06.2013 hat die Änderung des § 5 II (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.06.2013 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26.06.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 260.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2013/I).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CST - Computer Simulation Technology GmbH, Darmstadt.