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Verschmelzung: RhönEnergie Fulda GmbH Hrb15.08.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.08.2013)

Auf einen Blick

Text

Gas- und Wasserversorgung Fulda GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-36043 Fulda
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2013 und 28.06.2013 mit der RhönEnergie Fulda GmbH mit Sitz in Fulda (Amtsgericht Fulda HRB 92) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gas- und Wasserversorgung Fulda GmbH, Fulda.