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Verschmelzung: CHG Meridian Deutsche Computer Leasing AG Hrb03.09.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.08.2009)

Auf einen Blick

Text

SURACON Finanz und Service Aktiengesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-41849 Wassenberg
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom 12.08.2009 mit der CHG Meridian Deutsche Computer Leasing AG mit Sitz in Weingarten (Amtsgericht Ulm, HRB 551857) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SURACON Finanz und Service AG, Wassenberg.

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