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Verschmelzung: REG Agrartechnik GmbH Hrb07.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.09.2010)
Text
Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG,
Ungenannte Str. ??, D-50668 Köln
. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 24.06.2010 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.06.2010 mit der REG Agrartechnik GmbH (AG Köln HRB 2271) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG, Köln.