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Formwechsel: H-M Hessen-Medien GmbH & Co. KG · Rechts­form: GmbH & Co. KG Hrb04.06.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.05.2013)

Auf einen Blick

Text

H-M Hessen-Medien GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-65232 Taunusstein
. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.04.2013 im Wege des Formwechsels in die H-M Hessen-Medien GmbH & Co. KG mit Sitz in Taunusstein (21 AR 301/13) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: H-M Hessen-Medien GmbH, Taunusstein.