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Löschung · Verschmelzung: F-LOG Media Logistik GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: F-Log AG Hrb09.10.2009 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 02.10.2009)
Auf einen Blick
Text
F-LOG ML GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-48268 Greven
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.08.2009 mit der F-LOG Media Logistik GmbH mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt, HRB 8271) verschmolzen. Der mit der F-Log Aktiengesellschaft, Greven (AG Steinfurt HRB 3225) am 19.11.2002 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 28.08.2008 zum 28.08.2009 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: F-LOG ML GmbH, Greven.