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Verschmelzung: PMPG Pies, Martinet & Partner Steuerberatungsgesellschaft Hrb01.04.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.03.2011)
Text
PMPG Lück, Saumweber & Partner Steuerberatungsgesellschaft, Bonn (
Ungenannte Str. ??, D-53119 Bonn
). Die Partnerschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der PMPG Pies, Martinet & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Bornheim (Amtsgericht Essen, PR 900) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PMPG Lück, Saumweber & Partner Steuerberatungsgesellschaft, Bonn.