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Verschmelzung: GFW gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft Köln mbH Hrb 22.09.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.09.2009)
Text
RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln gGmbH,
Ungenannte Str. ??, D-50825 Köln
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2009 mit der GFW gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft Köln mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 58798) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln gGmbH, Köln.