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Verschmelzung: Kavernenspeicher Staßfurt GmbH Hrb07.05.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.05.2010)

Auf einen Blick

Text

RWE Gasspeicher GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-44139 Dortmund
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 12.04.2010 mit der Kavernenspeicher Staßfurt GmbH mit Sitz in Staßfurt (Amtsgericht Stendal, HRB 108784) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RWE Gas Storage West GmbH, Essen.