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Wandelschuldverschreibung · Satzung Hrb09.04.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.04.2010)
Auf einen Blick
Text
Brenntag AG, Mülheim an der
Ungenannte Str. ??, D-45472 Mülheim a. d. Ruhr
. Die Hauptversammlung vom 19.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 5 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Sie hat weiterhin die Änderung der Satzung in § 6 (bedingtes Kapital) beschlossen. Das mit Feststellung der Satzung der Brenntag AG im Rahmen der forrnwechselnden Umwandlung am 3. März 2010 geschaffene genehmigte Kapital ist aufgehoben. Der Vorstand ist nunmehr aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19. März 2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 28. Februar 2015 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 25.750.000,00 (in Worten: Euro fünfundzwanzig Millionen siebenhundertfünfzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 25.750.000 neuen auf den Namen lautenden Stammaktien gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19. März 2010 um bis zu EUR 20.500.000,00 (in Worten: zwanzig Millionen fünfhunderttausend Euro) zur Durchführung von bis zum 28. Februar 2015 begebener Options- und Wandelschuldverschreibungen bzw. Genussrechte mit Options- oder Wandlungsrechten bedingt erhöht (Bedingtes Kapital).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Brenntag SE, Essen.