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Verschmelzung: COMAP Deutschland GmbH, R. Woeste & Co. Yorkshire GmbH Hrb23.10.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.10.2009)
Auf einen Blick
Text
Seppelfricke Armaturen GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-45881 Gelsenkirchen
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 17.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 17.08.2009 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 17.08.2009 mit der COMAP Deutschland GmbH mit Sitz in Butzbach (Amtsgericht Friedberg HRB 2804) und mit der R. Woeste & Co. "Yorkshire" GmbH in Übach-Palenberg (Amtsgericht Aachen HRB 9559) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Seppelfricke Armaturen GmbH, Gelsenkirchen.