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Verschmelzung: EMP InServ GmbH Hrb03.11.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.10.2010)

Auf einen Blick

Text

EPM InServ GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-50823 Köln
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.10.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.10.2010 mit der EMP InServ GmbH mit Sitz in Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 25060) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BRE InServ GmbH, Frankfurt a. Main.

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