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Gesellschaftsvertrag · Aufsichtsratsliste Hrb17.02.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.02.2012)
Auf einen Blick
Text
Menerga GmbH, Mülheim an der
Ungenannte Str. ??, D-45473 Mülheim a. d. Ruhr
. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2011 / 12.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.560.000,00 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2011 / 12.12.2011 hat außerdem den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Geändert wurden hierbei u. a. die Bestimmungen in § 5 (Geschäftsführer), § 6 (Gesellschafterversammlung, Beschlussfassung), § 8 a - 8 e (Aufsichtsrat) und § 13 (Regelung für den Erbfall). 4.000.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, kann der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden der Geschäftsführung und einen stellvertretenden Vorsitzenden bestimmen. Durch Beschluß des Aufsichtsrates kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: MENERGA GmbH, Mülheim a. d. Ruhr.