Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Verschmelzung: Autohaus Merkur GmbH Hrb25.07.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.07.2012)

Auf einen Blick

Text

Helmuth Schulz GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-35394 Gießen
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Autohaus Merkur GmbH mit Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen, HRB 1847) verschmolzen. Die Verschmelzung ist am 23.07.2012 mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Helmuth Schulz GmbH, Gießen.