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Verschmelzung: BRAINPOOL TV GmbH Hrb27.06.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.06.2012)

Auf einen Blick

Text

Mea Culpa Media Verwertungsgesellschaft mbH, Ungenannte Str. ??, D-50672 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.06.2012 mit der BRAINPOOL TV GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 58780) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Mea Culpa Media Verwertungsgesellschaft mbH, Köln.

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