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Verschmelzung: Holley Automotive Systems GmbH Hrb06.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.08.2010)
Auf einen Blick
Text
Garlock Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Neuss, Falkenweg 1, 41468 Neuss
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20. August 2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2010 mit der Holley Automotive Systems GmbH mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss ( HRB 8246 ) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Garlock GmbH, Neuss.