Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Satzung Hrb24.03.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.03.2011)
Auf einen Blick
Text
InCity Immobilien AG,
Ungenannte Str. ??, D-50674 Köln
. Die Hauptversammlung vom 28.02.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Genehmigtes Kapital 2011/I) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 27. Februar 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 2.812.500,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 2.812.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011/1). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: InCity Immobilien AG, Schönefeld.