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Die Hauptversammlung vom 26.05.2011 hat die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital … Hrb08.08.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.08.2011)

Text

DEUTSCHE BANK AG, Frankfurt am
Main, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main
. Die Hauptversammlung vom 26.05.2011 hat die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital, genehmigtes Kapital) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.05.2011 um bis zu 230.400.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011/I). . Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.05.2011 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.04.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 230.400.000,00 EUR gegen Bareinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2011/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.05.2011 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.04.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 230.400.00,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2011/II). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.05.2011 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.04.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 691.200.000,00 EUR gegen Bareinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2011/III). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DEUTSCHE BANK AG, Frankfurt a. Main.