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Satzung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb 30.05.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.05.2011)

Auf einen Blick

Text

Deutsche WertpapierService Bank AG, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-60487 Frankfurt a. Main
. Die Hauptversammlung vom 16.05.2011 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Erbringung von Bankgeschäften in Form des Einlagengeschäfts ( § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG), des Finanzkommissionsgeschäfts ( § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWS), des Depotgeschäfts ( § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 KWG) und des Kreditgeschäfts ( § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG, beschränkt auf Kredite, die daraus resultieren, dass Verfügungen des Wertpapierverkäufers über den Kaufpreis bereits am erwarteten Erfüllungstag von Wertpapierverkäufen zugelassen werden und eine Regellaufzeit von 10 Bankarbeitstagen nicht überschritten wird) sowie die Erbringung von Zahlungsdiensten ( § 1 Abs. 2 ZAG); weiterhin die Erbringung nicht erlaubnispflichtiger Dienstleistungen jeder Art, insbesondere für Kreditinstitute, Kapitalanlagegesellschaften und Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz im In- und Ausland und deren jeweiligen Kunden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche WertpapierService Bank AG, Eschborn.