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Die Hauptversammlung vom 04.12.2012 hat die Änderung des § 4a (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes … Hrb14.01.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.01.2013)
Text
Deutsche Wohnen AG, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-65929 Frankfurt a. Main
. Die Hauptversammlung vom 04.12.2012 hat die Änderung des § 4a (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2012 (Genehmigtes Kapital 2012/I) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.12.2012 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 03.12.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 73.071.429,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2012/II).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Wohnen SE, Berlin.