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GF (1 Person) · Gewinnabführung: Beauty Holding One GmbH · Formwechsel: Beauty Holding Two AG · Anschrift · Kapital: 50.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung … Hrb18.03.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.03.2013)

Auf einen Blick

Text

Beauty Holding Two GmbH, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-20097 Hamburg
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2013. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-20097 Hamburg
. Gegenstand: der Erwerb, das Halten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen unter planmäßiger Entwicklung der Unternehmenswerte durch Ausüben einer Management Holding-Funktion, sowie das Erbringen von Leistungen der Unternehmensberatung an diese Unternehmen und an Dritte. Ausgenommen sind Bankgeschäfte oder erlaubnispflichtige Finanzdienstleitungen nach dem Kreditwesengesetz. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: ????????, ??????, Hamburg, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Beauty Holding Two AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 94530). Mit der Beauty Holding One GmbH, Franfkurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 94478) als herrschendem Unternehmen ist am 27.02.2013 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung der Beauty Holding Two AG vom 27.02.2013 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Mit der Beauty Holding One GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 94478) als herrschendem Unternehmen ist am 27.02.2013 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung der Beauty Holding Two AG am 27.02.2013 zugestimmt.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Beauty Holding Two GmbH, Hagen.