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Verschmelzung: Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs-AG, D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Versicherungs-AG Hrb06.07.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.07.2010)

Auf einen Blick

Text

ERGO Versicherung Aktiengesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-40477 Düsseldorf
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 28.04.2010 und der Hauptversammlung der D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Versicherungs-Aktiengesellschaft vom 28.04.2010 und der Hauptversammlung der Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs-Aktiengesellschaft vom 28.04.2010 mit der D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Versicherungs-Aktiengesellschaft mit Sitz in München (AG München HRB 55997) sowie mit der Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs-Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 1800) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ERGO Versicherung AG, Düsseldorf.