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Verschmelzung: Rheinkalk Messinghausen Verwaltungs GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag Hrb 09.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.09.2010)

Auf einen Blick

Text

Rheinkalk Hagen-Halden Betriebsführungs-GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-42489 Wülfrath
. Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 1 Absatz 1 (Firma) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 25.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Rheinkalk Messinghausen Verwaltungs GmbH, Wülfrath (Amtsgericht Wuppertal, HRB 14044) beschlossen. Rheinkalk Eifel Sauerland Verwaltungsgesellschaft mbH. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2010 mit der Rheinkalk Messinghausen Verwaltungs GmbH mit Sitz in Wülrath (Amtsgericht Wuppertal, HRB 14044) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Rheinkalk Eifel Sauerland Verwaltungsgesellschaft mbH, Wülfrath.