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Verschmelzung: RWE Rhein-Ruhr AG Hrb04.09.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.09.2009)

Auf einen Blick

Text

RWE Westfalen-Weser- Ems Aktiengesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-44137 Dortmund
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 11.08.2009 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.08.2009 mit der RWE Rhein-Ruhr AG mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 14457) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RWE Westfalen-Weser-Ems AG, Dortmund.

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