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Die Hauptversammlung vom 06.05.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Abs. 3 (genehmigtes Kapital) … Hrb 11.06.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.05.2010)

Text

technotrans AG,
Ungenannte Str. ??, D-48336 Sassenberg
. Die Hauptversammlung vom 06.05.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Abs. 3 (genehmigtes Kapital) sowie die Neufassung in § 17 Abs. 3, 5 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) und § 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht, Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 30.04.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital einmalig oder mehrmals bis zu einem Betrag von höchstens 3.450.000,00 Euro, durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen zu erhöhen. . .

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: technotrans SE, Sassenberg.