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Verschmelzung: Centric IT Solutions GmbH Hrb04.06.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.05.2010)

Auf einen Blick

Text

Centric altro GmbH, Ungenannte Str. ??, D-46047 Oberhausen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.02.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.02.2010 mit der Centric IT Solutions GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 41328) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Centric IT Solutions GmbH, Essen.

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