GVM Gesundheitsversorgung Mitte/Südwest GmbH, Offenbach am
Ungenannte Str. ??, D-63069 Offenbach a. Main
. Die Verschmelzung ist im Register des; Sitzes der übernehmenden Gesellschaft am 14.09.2010 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen.
Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 23.08.2010 Bezug genommen. Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck melden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach
§ 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der
Vanguard AG, Berlin (
Amtsgericht Charlottenburg HRB 80368) beim Amtsgericht Berlin (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht. Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Im übrigen wird auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 23.08.2010 Bezug genommen.