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Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2010 sowie der … Hrb19.07.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.07.2010)
Text
Zurich Versicherung Aktiengesellschaft (Deutschland), Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-60486 Frankfurt a. Main
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.04.2010 mit der Zurich Insurance plc mit Sitz in Zurich House, Ballsbridge Park, Dublin 4, Irland (Irisches Companies Registration Office, Registernummer 13460) als übernehmendem Rechtsträger im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung gem. §§ 122 a Abs. 2, 2 Nr. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des für die übernehmende Gesellschaft Zurich Insurance plc geltenden Rechts der Republik Irland wirksam. Die die übertragende Gesellschaft betreffenden Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Verschmelzung liegen vor. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Zurich Versicherung AG (Deutschland), Frankfurt a. Main.