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Verschmelzung: FEMEHA Präzisionstechnik GmbH, FEMEHA Präzisionstechnik Metallbearbeitungs GmbH & Co. KG Hrb19.05.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.05.2010)

Auf einen Blick

Text

HYDROKOMP-Hydraulische-Komponenten GmbH,
Mücke, Siemensstraße 16, 35325 Mücke
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der FEMEHA Präzisionstechnik GmbH mit Sitz in Mücke (Amtsgericht Gießen HRB 5294) und mit der FEMEHA Präzisionstechnik Metallbearbeitungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Mücke (Amtsgericht Gießen HRA 3250) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HYDROKOMP Hydraulische Komponenten GmbH, Mücke.