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Die Hauptversammlung vom 27.05.2010 hat die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes … Hrb 02.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.07.2010)

Text

Deutsche Börse AG, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-60487 Frankfurt
. Die Hauptversammlung vom 27.05.2010 hat die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.05.2010 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26.05.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 19.500.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2010/II). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.05.2010 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26.05.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 27.800.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2010/I).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Börse AG, Eschborn.