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Verschmelzung: FRANKFURTER VOLKSBANK eG Hrb 08.06.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.06.2012)
Auf einen Blick
Text
Vereinigte Volksbank Griesheim-Weiterstadt eG, Griesheim (
Ungenannte Str. ??, D-64347 Griesheim
). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.10.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.03.2012 und vom 24.05.2012 mit der FRANKFURTER VOLKSBANK eG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, GnR 630) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Vereinigte Volksbank Griesheim-Weiterstadt eG, Griesheim.