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Satzung Hrb12.05.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.05.2011)

Auf einen Blick

Text

Software AG,
Ungenannte Str. ??, D-64297 Darmstadt
. Die Hauptversammlung vom 05.05.2011 hat Änderungen der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen; die Absätze 1, 2, 4 und 5 wurden geändert, die Absätze 3 und 6 aufgehoben, weshalb sich die Nummerierung nach Abs. 2 neu gestaltet (Abs. 4 wird Abs. 3, Abs. 5 wird Abs. 4) sowie Abs. 5 wurde neu formuliert (Genehmigtes Kapital 2011/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.05.2011 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 04.05.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 43.074.091,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2011/I - § 5 Abs. 5 der Satzung). Aufgrund Satzungsänderung des § 5 Abs. 2 geändert, nun: Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.04.2008 um bis zu 6.840.000,00 EUR, eingeteilt in bis zu 6.840.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht ( § 5 Abs.2 der Satzung / Bedingtes Kapital 2008).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Software AG, Darmstadt.