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Satzung Hrb04.03.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.02.2013)

Auf einen Blick

Text

PRODYNA AG, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-65760 Eschborn
. Die Hauptversammlung vom 09.02.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 13 Absatz 2 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 09.02.2013 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 250.000,00 EUR beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.02.2013 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 08.02.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 375.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2013/I). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PRODYNA SE, Eschborn.