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Verschmelzung: Kraftwerk Kassel Verwaltungsgesellschaft mbH Hrb 27.07.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.06.2010)

Auf einen Blick

Text

Kasseler Fernwärme GmbH, Kassel (
Königstor 3 - 13, 34117 Kassel
). Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen gemeinsam vertreten. Die Mitglieder der Geschäftsführung erhalten für Geschäfte mit der Städtische Werke Aktiengesellschaft, Kraftwerk Kassel GmbH, Kasseler Verkehrs-Gesellschaft Aktiengesellschaft sowie der Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kraftwerk Kassel Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel, HRB 2276) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Städtische Werke Energie + Wärme GmbH, Kassel.