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Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt der Schmidt-Rudersdorf Handel und Dienstleistungen GmbH & … Hrb28.06.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.06.2010)
Text
Kipp & Grünhoff GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-51379 Leverkusen
. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt der Schmidt-Rudersdorf Handel und Dienstleistungen GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 14229) am 18.06.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kipp & Grünhoff GmbH & Co. KG, Leverkusen.