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Verschmelzung: Quantum Design Europe GmbH Hrb11.10.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.10.2012)
Auf einen Blick
Text
L.O.T.-Oriel Holding AG,
Ungenannte Str. ??, D-64293 Darmstadt
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2012 mit Nachtrag vom 02.08.2012 und 02.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom vom 21.05.2012 und 02.10.2012 mit der Quantum Design Europe GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 86148) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: L.O.T.-Oriel Holding AG, Darmstadt.