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Gewinnabführung: Wilhelm Werhahn KG Hrb20.12.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.12.2010)
Text
wwprojekte GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-41460 Neuss
. Der mit der Wilhelm Werhahn KG, Neuss (Amtsgericht Neuss HRA 4096) am 4. Februar 2009 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 22. November 2010 zum 31. Dezember 2010 aufgehoben. Mit der Wilhelm Werhahn KG (AG Neuss HRA 4096) als herrschendem Unternehmen ist am 4. Februar 2009 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 20. Juni 2009 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: wwprojekte GmbH, Neuss.