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Satzung Hrb19.07.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.07.2010)
Auf einen Blick
Text
Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG,
Ungenannte Str. ??, D-53347 Alfter
. Die Hauptversammlung vom 17.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital), § 16 (Einberufung der Hauptversammlung), § 17 (Teilnahmeberechtigung) beschlossen. Das bisherige genehmigte Kapital wurde aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital geschaffen. Genehmigtes Kapital I: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 16. Juni 2015 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 2.761.562,00, zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über einen etwaigen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen: - für Spitzenbeträge, - wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 S. 4 AktG unterschreitet.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG, Alfter.