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Geschäftsführer (1 Person) · Verschmelzung: La mer Cosmetics AG · Anschrift · Gesellschaftsvertrag Hrb29.06.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.06.2010)
Auf einen Blick
Text
La mer Holding GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-40468 Düsseldorf
. Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2006 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und hierbei insbesondere die allgemeine Vertretungsregelung geändert. Gemäß § 3 EGGESELLSCHAFT mbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-40468 Düsseldorf
. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: ???????, ???????, Iserlohn, *??.??.????, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2010 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.06.2010 mit der La mer Cosmetics AG mit Sitz in Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 110421) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: La mer Holding GmbH, Düsseldorf.