Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Verschmelzung: Casualfood GmbH Hrb 11.07.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.07.2011)

Auf einen Blick

Text

casualfood GmbH, Frankfurt am Main,
Airport Center, Hugo-Eckener-Ring (FAC 1), 60549 Frankfurt am Main
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Casualfood GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 86055) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: casualfood GmbH, Frankfurt a. Main.